Rauchmelder jetzt Pflicht!

31.01.2015 17:31

Kein Rauchmelder – im Ernstfall droht ein strafrechtliches Verfahren!

Sicherheitsbewusst leben? Da darf es beim Rauchmelder auch etwas mehr sein außer dem Dsikounter-Billigangebot

Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?

Die Eigentümer der Wohnung sind nach der HBO verantwortlich für die Montage der Rauchmelder und tragen auch die hierbei anfellenden Kosten für Anschaffung der Rauchwarnmelder und deren Montage. Die Wartung bzw. die Sicherstellung, daß der Rauchender auch betriebsbereit ist, ist jedoch der Mieter verantwortlich.

Derzeit gibt es keine Kontrollen!

Aktuell werden keine Kontrollen durchgeführt, ob in den Wohnungen und Häusern Rauchmelder installiert sind, folglich werden zur Zeit auch keine Strafen bei Missachtung dieser Installationspflicht verhängt.

Kein Rauchmelder – im Ernstfall droht ein strafrechtliches Verfahren!

Ein Vertstoß gegen die Bauordnung kann im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, sollten durch Feuer und/oder Rauch Personen zu Schaden kommen.

Kein Rauchmelder – Versicherung kann Leistung kürzen

Die Sicherheitsvorschriften sind in der Regel Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen.

Unser Tipp

Ein Rauchmelder ist ein wirklich effektiver Schutz für alle Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses. Die Installation ist einfach oder die Integration in eine bestehende Alarmanlage problemlos.
Beim Kauf eines Rauchmelders sollten man ein wenig auf eine vernünftige Ausstattung achten.

Mit der Pflichtausstattung ist zwar dem Gesetzgeber genüge getan aber am Ende des Tages sind Sie es, oder Ihre Kinder die gerettet hätten werden können.

Sie brauchen weitere Informationen zu einem Rauchmelder, der mehr als die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und wirklich Schutz bietet? Dann klicken Sie HIER.

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